Corporate Governance
Corporate Governance
Atkore evaluiert kontinuierlich seine Corporate-Governance-Praktiken und lässt sich dabei von den Werten Verantwortlichkeit, Teamwork, Integrität, Respekt und Exzellenz leiten.
Unser Vorstand unterhält einen Prüfungsausschuss, einen Personal- und Vergütungsausschuss, einen Nominierungs- und Governance-Ausschuss sowie einen Exekutivausschuss. Unsere Gesellschaftssatzung, unsere Statuten, unsere Corporate-Governance-Richtlinien, und die Satzungen der Vorstandsausschüsse umreißen unseren Governance-Ansatz, einschließlich der Zuständigkeiten des Vorstands und der Ausschüsse und unseres Verfahrens zur Behandlung von Interessenkonflikten. Einzelheiten zu unseren Richtlinien, Grundsätzen und Ausschuss-Chartas finden Sie auf der Governance-Seite unserer Website.
Der Nominierungs- und Governance-Ausschuss überwacht die ESG-Themen und erhält einmal pro Quartal von der Geschäftsleitung und den Mitgliedern des Führungsteams aktuelle Informationen über die ESG-Fortschritte. Die Tiefe der Diskussion über ESG-Themen hat zugenommen, da sich unser Schwerpunkt von der Planung von ESG-Initiativen und der Festlegung von Zielen auf die Analyse der Ergebnisse unserer Bemühungen verlagert hat. In der Regel nimmt der gesamte Vorstand an den Sitzungen des Nominierungs- und Governance-Ausschusses teil und erhält auch weiterhin jährlich einen Bericht über die ESG-Prioritäten von Atkore.
Der Ausschuss für Personalwesen und Vergütung behält die Aufsicht über die Talententwicklung, während der gesamte Vorstand für Themen wie Cybersicherheit und Risikomanagement verantwortlich bleibt. Der Vorstand wird jedes Quartal über Aspekte dieser Themen informiert.
Wir streben danach, dass unser Vorstand das Talentengagement unserer Belegschaft widerspiegelt und gemeinsam über einen Kompetenzmix verfügt, der für unser Geschäft relevant ist.
Der Vorstand als Ganzes, jedes Vorstandsmitglied und jeder Ausschuss werden jährlich einer Selbstbeurteilung unterzogen. Die Beurteilungsergebnisse werden überprüft, um festzustellen, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Effizienz des Vorstands und seiner Ausschüsse zu verbessern.